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Studieren im Libanon
▪ Informationen zu Studienprogrammen im Libanon und den allgemeinen Rahmenbedingungen erhalten Sie in englischer Sprache unter den Links am Ende dieser Seite.
▪ Für Studienmöglichkeiten im Libanon empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Akademischen Auslandamt Ihrer Universität in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen können Sie auch beim DAAD erhalten.
▪ Alle libanesischen Hochschulen und Universitäten haben eine eigene Homepage mit umfangreichen und wertvollen Informationen. Dort können Sie recherchieren, welche Studienfächer und Kurse an den jeweiligen Hochschulen angeboten werden, welche Zulassungsbedingungen gelten und wie die einzelnen Studiengänge aufgebaut sind.
▪ Ausländische Studenten müssen sich nach Einreise im Libanon (mit Visum) bei der Libanesischen Sicherheitsbehörde (Directorat Général de la Sûreté Générale) um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Dabei hilft in der Regel die zuständige Hochschule im Libanon.
▪ Wir bitten um Verständnis, dass wir individuelle Anfragen weder telefonisch noch schriftlich beantworten können. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kontaktstellen, die Sie nachfolgend finden.
Study Abroad Lebanon
- Informationen zu Studienprogrammen, Sommerkursen, Praktika und Sprachkursen im Libanon
ALPS Beirut
Arabisch Sprachprogramm angepasst an die individuellen Bedürfnisse des Studierenden
Dawlati
Offizielles Informationsportal der libanesischen Regierung
- Liste von Universitäten im Libanon
- Liste von öffentlichen Bibliotheken im Libanon
Sûreté Générale / General Security
Libanesische Sicherheitsbehörde
- Informationen zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung für Studenten
DAAD
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
- Informationen zu Hochschulpartnerschaften und Förderungsmöglichkeiten
Einreisevisum
▪ Für eine problemlose Einreise in den Libanon erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen.
▪ Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsangehörige einiger anderer Staaten) haben die Möglichkeit, ein Visum direkt bei der Einreise in den Libanon zu erhalten, ohne vorherige Beantragung über die Botschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Erteilung des Visums am Flughafen.
WICHTIG: Das Antragsverfahren für Staatsangehörige, die für die Erteilung des Visums die vorherige Genehmigung der Libanesischen Sicherheitsbehörde benötigen (gilt NICHT für deutsche Staatsbürger), beträgt etwa 6-8 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vorbereitung Ihrer Reise und stellen Sie mindestens 3 Monate vor der geplanten Reise einen entsprechenden Visumantrag.
Erteilung des Visums:
▪ Wichtige Informationen des libanesischen Gesundheitsministeriums
POLIOMYELITIS-Impfung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2014 angesichts der internationalen Ausbreitung der Poliomyelitis eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ erklärt.
Als Polio-infizierte Länder gelten laut WHO aktuell Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia.
Um einen möglichen Import von Polio-Wildviren aus diesen Ländern zu verhindern, verlangen die zuständigen libanesischen Behörden bis auf Weiteres als Voraussetzung zur Erteilung eines Visums und für die Einreise in den Libanon von Reisenden, die aus den o.g. Ländern stammen oder sich dort aufgehalten haben, einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise in den Libanon nicht auf Pässen erteilt wird, in denen sich Eintragungen von israelischen Behörden befinden.
Vollmachten
▪ Vollmachten können entweder bei persönlichem Erscheinen in der Botschaft ausgestellt werden (in arabischer Sprache) oder - wenn sie von einem Notar ausgestellt wurden - per Post an die Botschaft geschickt werden, um sie beglaubigen zu lassen. (Weitere Informationen zur Beglaubigung einer Vollmacht finden Sie hier.)
▪ Zur Ausstellung einer Spezial- oder Generalvollmacht in der Botschaft muss der Vollmachtgeber persönlich in der Botschaft erscheinen und seine Identität durch Vorlage seines Nationalpasses, Personalausweises oder eines aktuellen Einzelauszuges aus dem libanesischen Standesregister sowie den gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen.
▪ Außerdem müssen genaue Angaben zum Bevollmächtigten im Libanon vorliegen (Vollständiger Name, Adresse etc.).
▪ Annahme von Anträgen für die Ausstellung einer Vollmacht persönlich in der Botschaft:
Mo - Fr (außer Feiertage): täglich von 8.00 - 11.45 Uhr
Ausführliche Informationen (in arabischer Sprache) zu den Bedingungen und nötigen Unterlagen zur Ausstellung einer Vollmacht bei der Botschaft
Entrichtung der Konsulargebühren
Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):
Botschaft des Libanon
Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
AKTUELLES
DIPLOMATIE
LIBANON ENTDECKEN
Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)