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Studieren im Libanon

 

▪ Informationen zu Studienprogrammen im Libanon und den allgemeinen Rahmenbedingungen erhalten Sie in englischer Sprache unter den Links am Ende dieser Seite.

 

▪ Für Studienmöglichkeiten im Libanon empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Akademischen Auslandamt Ihrer Universität in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen können Sie auch beim DAAD erhalten.

 

▪ Alle libanesischen Hochschulen und Universitäten haben eine eigene Homepage mit umfangreichen und wertvollen Informationen. Dort können Sie recherchieren, welche Studienfächer und Kurse an den jeweiligen Hochschulen angeboten werden, welche Zulassungsbedingungen gelten und wie die einzelnen Studiengänge aufgebaut sind.

 

▪ Ausländische Studenten müssen sich nach Einreise im Libanon (mit Visum) bei der Libanesischen Sicherheitsbehörde (Directorat Général de la Sûreté Générale) um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Dabei hilft in der Regel die zuständige Hochschule im Libanon.

 

▪ Wir bitten um Verständnis, dass wir individuelle Anfragen weder telefonisch noch schriftlich beantworten können. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kontaktstellen, die Sie nachfolgend finden.

 

Study Abroad Lebanon

- Informationen zu Studienprogrammen, Sommerkursen, Praktika und Sprachkursen im Libanon 

 

ALPS Beirut

Arabisch Sprachprogramm angepasst an die individuellen Bedürfnisse des Studierenden  

  

Dawlati

Offizielles Informationsportal der libanesischen Regierung

- Liste von Universitäten im Libanon 

- Liste von öffentlichen Bibliotheken im Libanon 

 

Sûreté Générale / General Security

Libanesische Sicherheitsbehörde

- Informationen zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung für Studenten  

 

DAAD

Deutscher Akademischer Austausch Dienst

- Informationen zu Hochschulpartnerschaften und Förderungsmöglichkeiten 

Einreisevisum

  Für eine problemlose Einreise in den Libanon erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise über die für Sie geltenden Einreisebestimmungen. 

Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsangehörige einiger anderer Staaten) haben die Möglichkeit, ein Visum direkt bei der Einreise in den Libanon zu erhalten, ohne vorherige Beantragung über die Botschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Erteilung des Visums am Flughafen.

 

WICHTIG: Das Antragsverfahren für Staatsangehörige, die für die Erteilung des Visums die vorherige Genehmigung der Libanesischen Sicherheitsbehörde benötigen (gilt NICHT für deutsche Staatsbürger), beträgt etwa 6-8 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vorbereitung Ihrer Reise und stellen Sie mindestens 3 Monate vor der geplanten Reise einen entsprechenden Visumantrag.

 

Erteilung des Visums: 

▪ am Flughafen

Inhaber eines Reisepasses (Staatsbürger) aus einem der EU-Mitgliedsländer sowie aus einigen weiteren Staaten können als Tourist unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum für eine einmalige Einreise und eine Aufenthaltsdauer von 1 Monat (verlängerbar für 3 Monate) bei Ankunft am Internationalen Flughafen Beirut oder an jedem anderen libanesischen Grenzübergang erhalten. 

Eine Liste der betreffenden Länder und die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier in englischer Sprache (s. dortige Tabelle 2):

Da diese Liste jedoch häufigen Änderungen unterworfen ist, empfiehlt es sich - unabnhängig von der jeweiligen Nationalität - die Botschaft für konkrete Auskünfte zu kontaktieren.

▪ über die Botschaft

Das Formular für die Beantragung eines Visums bei der hiesigen Mission sowie das entsprechende Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.

Visa, die von der Botschaft ausgestellt werden, haben eine Gültigkeit von 90 Tagen ab Austellungsdatum, d.h. in diesem Zeitraum muss die Einreise in den Libanon erfolgen.

Sie gelten (antragsabhängig) für eine, zwei oder mehrere Einreisen und eine Aufenthaltsdauer von 15 Tagen, 1 Monat, 3 Monaten oder 6 Monaten (letzteres nur in Einzelfällen) ab Datum der Einreise in den Libanon. 


 Antragsformular

 Merkblatt zum Visumantragsverfahren für Antragsteller, die keine vorherige Genehmigung von der Sicherheitsbehörde benötigen.

 Merkblatt zum Visumantragsverfahren für Antragsteller, die eine vorherige Genehmigung von der Sicherheitsbehörde benötigen (Inhaber eines Reiseausweises für Ausländer (blau)/ Reisesdokument (grau) etc..)

 

▪ Wichtige Informationen des libanesischen Gesundheitsministeriums

POLIOMYELITIS-Impfung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2014 angesichts der internationalen Ausbreitung der Poliomyelitis eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ erklärt.

Als Polio-infizierte Länder gelten laut WHO aktuell Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia.

Um einen möglichen Import von Polio-Wildviren aus diesen Ländern zu verhindern, verlangen die zuständigen libanesischen Behörden bis auf Weiteres als Voraussetzung zur Erteilung eines Visums und für die Einreise in den Libanon von Reisenden, die aus den o.g. Ländern stammen oder sich dort aufgehalten haben, einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise in den Libanon nicht auf Pässen erteilt wird, in denen sich Eintragungen von israelischen Behörden befinden.

Vollmachten

 Vollmachten können entweder bei persönlichem Erscheinen in der Botschaft ausgestellt werden (in arabischer Sprache) oder - wenn sie von einem Notar ausgestellt wurden - per Post an die Botschaft geschickt werden, um sie beglaubigen zu lassen. (Weitere Informationen zur Beglaubigung einer Vollmacht finden Sie hier.)

 Zur Ausstellung einer Spezial- oder Generalvollmacht in der Botschaft muss der Vollmachtgeber persönlich in der Botschaft erscheinen und seine Identität durch Vorlage seines Nationalpasses, Personalausweises oder eines aktuellen Einzelauszuges aus dem libanesischen Standesregister sowie den gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen.  

Außerdem müssen genaue Angaben zum Bevollmächtigten im Libanon vorliegen (Vollständiger Name, Adresse etc.). 

Annahme von Anträgen für die Ausstellung einer Vollmacht persönlich in der Botschaft:

   Mo - Fr (außer Feiertage): täglich von 8.00 - 11.45 Uhr

 

  Ausführliche Informationen (in arabischer Sprache) zu den Bedingungen und nötigen Unterlagen zur Ausstellung einer Vollmacht bei der Botschaft

 

Entrichtung der Konsulargebühren

Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:

per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)

oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):

Botschaft des Libanon

Commerzbank AG

IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00

BIC: COBADEFFXXX

Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)


WICHTIG:

Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.

Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.

Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.

Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.

 

ZAHLUNG DER KONSULARGEBÜHREN

Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu

 

RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN

 

Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann. 

AKTUELLES

 DIPLOMATIE

  • Interview des Botschafters des Libanon, Dr. Mustafa Adib, mit der Monatszeitung BEHÖRDENSPIEGEL 

LIBANON ENTDECKEN

:: LIBANESISCH LERNEN

Mobile App "Keefak"

Diejenigen, die den libanesischen Dialekt lernen wollen - sei es für den nächsten Libanonbesuch oder um libanesische Freunde und Familie zu verstehen - können dies nun mit Hilfe der mobilen App KEEFAK tun, die für iOS und Android zur Verfügung steht.

Ortszeit Libanon: 17:26

Hauptstadt: Beirut


Landesvorwahl: +961


Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)