RUNDSCHREIBEN ZUR BEANTRAGUNG LIBANESISCHER NATIONALPÄSSE ÜBER DIE BOTSCHAFT
Gemäß dem Rundschreiben des libanesischen Außenministeriums Nr. 108/a.Aa vom 31.5.2023 nimmt die Botschaft des Libanon ab dem 01.06.2023 keine Anträge mehr für Reisepässe des maschinenlesbaren Musters (2003) an, da der Bestand an Reisepässen dieses Musters bei der libanesischen Sicherheitsbehörde erschöpft ist.
Weiterhin beantragt werden können ausschließlich biometrische Reisepässe, sofern der Antragsteller bereits einen biometrischen Reisepass besitzt. Ausgenommen davon sind Antragsteller, die unter fünfzehn oder über sechzig Jahre alt sind. Diese können einen biometrischen Reisepass über die Botschaft des Libanon in Berlin beantragen, auch wenn sie vorher keinen biometrischen Reisepass besessen haben.
RUNDSCHREIBEN ZUR BEANTRAGUNG LIBANESISCHER NATIONALPÄSSE ÜBER DIE BOTSCHAFT
Gemäß dem Rundschreiben des libanesischen Außenministeriums Nr. 116/A.A. vom 16.6.2023 und im Nachgang zum vorhergehenden Rundschreiben Nr. 108/a.Aa vom 31.5.2023 besteht seit dem 16.6.2023 die Möglichkeit, über die Botschaft des Libanon in Berlin einen maschinenlesbaren libanesischen Nationalpass des Musters 2003 für ein Jahr manuell verlängern zu lassen (sofern dieser nicht schon einmal verlängert wurde) unter der Bedingung, dass die Inhaber eines solchen Passes bei Verlängerung schriftlichen bestätigen, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass sie innerhalb eines Jahres einen neuen biometrischen Pass bei der Sicherheitsbehörde im Libanon beantragen müssen.
HINWEIS: die Verlängerung kann nicht auf dem Postweg beantragt werden, sondern nur persönlich bei der Botschaft, mit Vorlage der folgenden Unterlagen: Originalpass mit Kopie davon, Kopie des libanesischen Personalausweises oder Einzelauszuges aus dem libanesischen Standesregister, Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland.
Für Personen, die bereits einen biometrischen Pass besessen haben, jedoch aktuell im Besitz des maschinenlesbaren Musters sind, gilt diese Regelung nicht; diese Personen müssen einen biometrischen Pass beantragen.
Schließung des Libanesischen Honorarkonsulats in München
Die Botschaft des Libanon informiert darüber, dass das Libanesische Honorarkonsulat in München mit Zuständigkeit für das Bundesland Bayern ab dem 1. Mai 2023 seine Arbeit einstellt.
Libanesen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, werden gebeten, ihre Konsularvorgänge künftig über die Botschaft des Libanon in Berlin abzuwickeln, entweder durch persönliches Erscheinen oder per Post.
Ausführliche Informationen sowie Antragsformulare zu den einzelnen Konsularvorgängen finden Sie auf der Website Botschaft im entsprechenden Bereich unter dem Menüpunkt Konsulardienste.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
AKTUELLES
DIPLOMATIE
LIBANON ENTDECKEN
Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)