Möbeltransport bei Umzug in den Libanon
▪ Informationen zu den geltenden Bedingungen sowie den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die für den Möbeltransport bei Umzug in den Libanon nötig sind, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Neue Konsulargebühren ab 1. November 2021
Entsprechend dem Rundschreiben des Libanesischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. 36/14 und dem Rundschreiben des Libanesischen Finanzministeriums Nr. 37/14 gelten ab dem 1. November 2021 neue Konsulargebühren.
Die ab 1.11.2021 geltenden Konsulargebühren sind auf den jeweiligen Antragsformularen bzw. Merkblättern angegeben.
Parlamentswahlen im Libanon 2022
Entsprechend dem Rundschreiben des Libanesischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 28.09.2021 haben in der Bundesrepublik Deutschland lebende libanesische Bürger vom 1. Oktober 2021 bis 20. November 2021 Mitternacht (Ortszeit Beirut) die Möglichkeit, sich für die 2022 stattfindenden libanesischen Parlamentswahlen zu registrieren.
Die Registrierung ist Online (siehe A) oder bei persönlichem Erscheinen in der Libanesischen Botschaft in Berlin (siehe B) unter Beachtung der nachfolgenden Informationen möglich:
Personenstandsangelegenheiten
▪ Personenstandsvorgänge wie Eheschließung, Scheidung, Geburt oder Sterbefall, die in Deutschland stattgefunden haben, müssen im Libanon über die Botschaft in Berlin registriert werden.
Das Antragsformular sowie die beizufügenden Unterlagen finden Sie im jeweiligen Abschnitt.
▪ Die nachfolgenden Informationen zur Registrierung gelten ausschließlich für libanesische Staatsangehörige. (Palästinenser aus dem Libanon können die entsprechende Urkunde bei der Botschaft beglaubigen lassen, um dann die Registrierung im Libanon vorzunehmen.)
Bitte füllen Sie das entsprechende Antragsformular sorgfältig aus und fügen Sie die jeweils erforderlichen Dokumente und Nachweise bei. Beachten Sie dabei die entsprechenden Hinweise bezüglich der Registrierung.
Entrichtung der Konsulargebühren
Die Entrichtung der Konsulargebühren (sofern erforderlich) muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):
Botschaft des Libanon
Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.
Reisedokument für Palästinenser aus dem Libanon (Document de Voyage)
▪ Sie können die Neuausstellung oder Verlängerung eines Document de Voyage auf dem Postweg erledigen. Das entsprechende Antragsformular sowie ein Merkblatt über die für die Antragstellung nötigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.
Damit sich die Bearbeitung Ihres Antrages nicht wegen eventuell fehlender Unterlagen oder unvollständiger Angaben unnötig verzögert, lesen Sie bitte zunächst alle Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren vollständig durch.
▪ Die Abgabe des Daumenabdrucks muss persönlich in der Konsularabteilung der Libanesischen Missionen in Berlin oder Frankfurt oder vor einem Notar erfolgen (und ist n i c h t mehr bei einer deutschen Behörde möglich).
Die dazu notwendige Kennkarte können Sie von der Botschaft per Post anfordern. Schicken Sie dazu bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit einer Kopie des alten Passes (nur die Seite mit der Namensangabe).
Hinweis: Kennkarte selbst und Antragsformular werden von der Botschaft kostenlos ausgegeben.
Das Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden im Libanon dauert ca. 2 Monate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten ein.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
AKTUELLES
DIPLOMATIE
LIBANON ENTDECKEN
Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)