Impressum
Inhalt:
Botschaft des Libanon
Berliner Str. 127
13187 Berlin
Tel: +49(0)30/ 47 49 860
Fax: +49(0)30/ 47 48 78 58
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Gestaltung der Webseite:
Doreen Lechert
Photos:
Libanesisches Ministerium für Tourismus
Bilal El Soussi
Doreen Lechert
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Investitionsland Libanon
▪ Der Libanon hat eine lange Tradition als Handelsnation. Im Zentrum des östlichen Mittelmeerraumes gelegen, in einer Region der Welt, in der drei Kontinente zusammentreffen, galt Libanon von jeher als Drehscheibe für Handel und Dienstleistungen in der Region.
▪ Ebenso wie andere Länder in diesem Raum, ist auch der Libanon stark vom internationalen Handel abhängig. Für die deutsche Wirtschaft ist er ein interessanter Exportmarkt. Deutschland gehört zu den Haupthandelspartnern Libanons. Etwa 300 libanesische Firmen nehmen bereits deutsche Wirtschaftsinteressen im Libanon wahr. Ein bilaterales Investitionsschutz- und -förderabkommen trat am 25. März 1999 in Kraft.
▪ Die Motivationen für eine Tätigkeit im Libanon sind eine strategische Position am Mittelmeer sowie der Zugang zu wichtigen Märkten, Technologie auf neuestem Stand und eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur.
▪ Dem Land kommt eine liberale Wirtschaftsordnung ebenso zugute wie die vielfältigen Verbindungen ins Ausland, vor allem aufgrund der zahlreichen Auslandslibanesen. Das Angebot an hochkompetenten vielsprachigen und vielseitig ausgebildeten Arbeitskräften in schnell wachsenden Sektoren ist ein weiteres Argument für Investitionen.
▪ Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) liefert u.a. Informationen zu aktuellen Ausschreibungen im Libanon, sowie Rechts- und Zollfragen.
▪ Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bietet in seiner Exportdatenbank Zugriff auf die Liefer- und Leistungsvielfalt der deutschen Exportindustrie.
▪ Die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.) informiert über allgemeine Wirtschaftstrends, branchenspezifische Entwicklungen, poten-zielle Geschäftsfelder und Investitionsmöglichkeiten im Libanon und den übrigen arabischen Staaten.
INSTITUTIONEN IM LIBANON
Entrichtung der Konsulargebühren
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon keine Barzahlungen mehr. Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):
Botschaft des Libanon
Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten derEinzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.
Rücksendung der Unterlagen
Für die Rücksendung der Unterlagen nach Bearbeitung ist ein adressierter und ausreichend mit Briefmarken frankierter Rückumschlag beizufügen. Bitte überweisen Sie keine Portogebühren auf das Konto der Botschaft, sondern zahlen Sie das Porto ausschließlich in Form von Briefmarken.
Rückerstattung der Konsulargebühren
Jeder Antragsteller, dessen Vorgang aus irgendeinem Grund nicht bearbeitet werden konnte, hat das Recht, die bereits dafür entrichteten Konsulargebühren zurückerstattet zu bekommen.
Dazu muss der folgende Antrag vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei der Botschaft eingereicht werden.
Antrag auf Rückerstattung der Konsulargebühren
Korrektur der Geburtsdaten
Gemäß der Rundschreiben 98/M vom 25.11.2013 und 89/M/3 vom 17.7.2014 des libanesischen Außenministeriums beschränkt sich die Kompetenz der libanesischen diplomatischen Vertretungen im Ausland auf die Korrektur materieller Fehler, die durch sie bei der Registrierung von Personenstandsangelegenheiten (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle etc.) erfolgt sind.
Andere Vorgänge, die in der Vergangenheit offiziell im Libanon registriert wurden, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Justizbehörden im Libanon.
Für die Korrektur der Geburtsdaten muss der nachfolgenden Berichtigungsantrag ausgefüllt werden.
▪ Bei minderjährigen Kindern muss der Vater diesen Antrag stellen.
▪ Hat die betreffende Person das 18. Lebensjahr erreicht, muss sie selbst den Antrag stellen und unterschreiben.
▪ Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Berichtigungsantrag beizufügen sind, finden Sie ebenfalls im nachfolgenden Formular.
Berichtigungsantrag sowie erforderliche Dokumente
Entrichtung der Konsulargebühren
Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (möglich für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):
Botschaft des Libanon
Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.
Rücksendung der Unterlagen
Für die Rücksendung der Unterlagen nach Bearbeitung ist ein adressierter und ausreichend mit Briefmarken frankierter Rückumschlag beizufügen. Bitte überweisen Sie keine Portogebühren auf das Konto der Botschaft, sondern zahlen Sie das Porto ausschließlich in Form von Briefmarken.
Leben und Arbeiten im Libanon
▪ Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, im Libanon zu leben und zu arbeiten, so bedarf dies vorab einiger Vorbereitungen. Umfassende und aktuelle Informationen (in englischer Sprache) zum Leben sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten im Libanon finden Sie hier .
▪ In der Regel kommen Sie im Libanon mit Sprachkenntnissen in Englisch oder Französisch sehr gut zurecht. Dennoch empfiehlt es sich, bereits vor Arbeitssuche und Umzug auch Grundkenntnisse in der arabischen Sprache zu erwerben.
▪ Wir bitten um Verständnis, dass wir individuelle Anfragen weder telefonisch noch schriftlich beantworten können. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kontaktstellen, die Sie nachfolgend finden.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
AKTUELLES
DIPLOMATIE
LIBANON ENTDECKEN
Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)