Vollmachten

 Vollmachten können entweder bei persönlichem Erscheinen in der Botschaft ausgestellt werden (in arabischer Sprache) oder - wenn sie von einem Notar ausgestellt wurden - per Post an die Botschaft geschickt werden, um sie beglaubigen zu lassen. (Weitere Informationen zur Beglaubigung einer Vollmacht finden Sie hier.)

 Zur Ausstellung einer Spezial- oder Generalvollmacht in der Botschaft muss der Vollmachtgeber persönlich in der Botschaft erscheinen und seine Identität durch Vorlage seines Nationalpasses, Personalausweises oder eines aktuellen Einzelauszuges aus dem libanesischen Standesregister sowie den gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen.  

Außerdem müssen genaue Angaben zum Bevollmächtigten im Libanon vorliegen (Vollständiger Name, Adresse etc.). 

Annahme von Anträgen für die Ausstellung einer Vollmacht persönlich in der Botschaft:

   Mo - Fr (außer Feiertage): täglich von 8.00 - 11.45 Uhr

 

  Ausführliche Informationen (in arabischer Sprache) zu den Bedingungen und nötigen Unterlagen zur Ausstellung einer Vollmacht bei der Botschaft

 

Entrichtung der Konsulargebühren

Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:

per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)

oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):

Botschaft des Libanon

Commerzbank AG

IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00

BIC: COBADEFFXXX

Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)


WICHTIG:

Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.

Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.

Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.

Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.