RUNDSCHREIBEN ZUR BEANTRAGUNG LIBANESISCHER NATIONALPÄSSE ÜBER DIE BOTSCHAFT 

Gemäß dem Rundschreiben des libanesischen Außenministeriums Nr. 116/A.A. vom 16.6.2023 und im Nachgang zum vorhergehenden Rundschreiben Nr. 108/a.Aa vom 31.5.2023 besteht seit dem 16.6.2023 die Möglichkeit, über die Botschaft des Libanon in Berlin einen maschinenlesbaren libanesischen Nationalpass des Musters 2003 für ein Jahr manuell verlängern zu lassen (sofern dieser nicht schon einmal verlängert wurde) unter der Bedingung, dass die Inhaber eines solchen Passes bei Verlängerung schriftlichen bestätigen, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass sie innerhalb eines Jahres einen neuen biometrischen Pass bei der Sicherheitsbehörde im Libanon beantragen müssen.
HINWEIS: die Verlängerung kann nicht auf dem Postweg beantragt werden, sondern nur persönlich bei der Botschaft, mit Vorlage der folgenden Unterlagen: Originalpass mit Kopie davon, Kopie des libanesischen Personalausweises oder Einzelauszuges aus dem libanesischen Standesregister, Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland.


Für Personen, die bereits einen biometrischen Pass besessen haben, jedoch aktuell im Besitz des maschinenlesbaren Musters sind, gilt diese Regelung nicht; diese Personen müssen einen biometrischen Pass beantragen.