Personenstandsangelegenheiten

 

 Personenstandsvorgänge wie Eheschließung, Scheidung, Geburt oder Sterbefall, die in Deutschland stattgefunden haben, müssen im Libanon über die Botschaft in Berlin registriert werden.

Das Antragsformular sowie die beizufügenden Unterlagen finden Sie im jeweiligen Abschnitt.

 Die nachfolgenden Informationen zur Registrierung gelten ausschließlich für libanesische Staatsangehörige. (Palästinenser aus dem Libanon können die entsprechende Urkunde bei der Botschaft beglaubigen lassen, um dann die Registrierung im Libanon vorzunehmen.) 

Bitte füllen Sie das entsprechende Antragsformular sorgfältig aus und fügen Sie die jeweils erforderlichen Dokumente und Nachweise bei. Beachten Sie dabei die entsprechenden Hinweise bezüglich der Registrierung.

 

Entrichtung der Konsulargebühren

Die Entrichtung der Konsulargebühren (sofern erforderlich) muss entweder:

per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)

oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (dies gilt für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):

Botschaft des Libanon

Commerzbank AG

IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00

BIC: COBADEFFXXX

 

Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)


WICHTIG:

Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.

Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.

Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.

Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.

 

▪ Registrierung einer Eheschließung

 Antragsformular und einzureichende Dokumente bzw. Nachweise

 

▪ Registrierung einer Geburt

 Antragsformular und einzureichende Dokumente bzw. Nachweise

 

Eintragung eines Kindes in den Pass eines Elternteils

Laut aktuellen Bestimmungen der Libanesischen Sicherheitsbehörde ist die Eintragung eines Kindes in den vorhanden Pass eines Elternteils durch die Botschaft nicht mehr möglich.

In diesem Fall muss durch die Eltern für das betreffende Kind ein eigener Pass beantragt werden. Die Ausstellung des Passes erfolgt durch die zuständigen Behörden im Libanon.

▪ Registrierung einer Scheidung

Vor Entrichtung der Gebühren sind zunächst alle für die Registrierung der Scheidung notwendigen Dokumente an die Botschaft zu schicken, zusammen mit einer entsprechenden Rückrufnummer.

Nach Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit aller Unterlagen wird der Antragsteller telefonisch über die Höhe der zu entrichtenden Gebühren informiert.

 Antragsformular und einzureichende Dokumente bzw. Nachweise

 

▪ Registrierung eines Sterbefalls

 Antragsformular und einzureichende Dokumente bzw. Nachweise