Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung
▪ Laut aktueller Bestimmungen der libanesischen Behörden kann eine Nicht-Libanesin, die mit einem libanesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Jahr nach Registrierung ihrer Ehe im libanesischen Zivilstandsregister einen Antrag auf Erwerb der libanesischen Staatsangehörigkeit stellen.
▪ Informationen zu den geltenden Bedingungen sowie den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Antrag beizufügen sind, finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.